Die Verteidiger*innen sind nicht selten ratlos, wenn sie die Qualität eines Gutachtens beurteilen sollen, das in seiner Form (scheinbar) den Mindeststandards entspricht und die Gutachter*innen eloquent ihre Schlüsse ziehen.
Der Fokus soll deshalb auf mögliche Fehlerquellen gerichtet werden sowie auf Aspekte, wie die tatsächliche Qualität eines Gutachtens überprüft werden kann.
- Erstellung von Gutachten im allgemeinen unter der Berücksichtigung der gängigen Mindeststandards
- Fehlerquellen
- Befragung der Sachverständigen
- Methodenkritische Gutachten
Fallbeispiele der Teilnehmer*innen sind willkommen.
Referentin
Prof. Dr. Sabine Nowara, Dipl.-Psych., Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs, Psychologische Psychotherapeutin, langjährig erfahren als Sachverständige von Schuldfähigkeits-, Prognose- und aussagepsychologischen Gutachten sowie in der Fort- und Weiterbildung von Psychologen und Psychiatern zu Themen der Begutachtung. Nieder-
gelassene Gutachterin, Supervisorin und Lehrbeauftragte
der Juristischen Fakultät der Universität zu Köln.
Termin und Kursort
26.3.22 | 9 –15 Uhr (5 Zeitstunden nach FAO)
Alte Feuerwache | Axel-Springer-Straße 40/41 | 10969 Berlin
Teilnahmebeitrag
100/130 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung
mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160/220 € für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder
(jew. incl. MwSt.)
Die Fortbildung findet unter der 2G-Bedingung statt.
Anmeldungen(PDF) bitte bis 16.3.22