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Das neue Bürgergeld-Gesetz

Sem.Nr. 23-SozR | Udo Geiger | 3 Std. Seminarzeit gem. FAO

Was bringt das Bürgergeld-Gesetz Neues im SGB II, SGB III und SGB XII und welche Rechtsfragen bzw. welcher Beratungsbedarf ergibt sich daraus?

 

Die im Bürgergeld-Gesetz geregelten Änderungen treten in zwei Stufen in Kraft: Einige Regelungen gelten seit dem 1. Januar 2023, andere werden erst zum 1. Juli 2023 wirksam. Mit dem Fokus auf den Beratungsbedarf, zum einen zur Frage des (Neu-)Zugangs zum SGB II, zum anderen zu belastenden Bescheiden im Zuge des Übergangs vom Alg II zum Bürgergeld, sollen die neuen Regelungen fallbezogen erörtert werden unter Einbeziehung relevanter weiterer Gesetze (Zweites Heizkostenzuschuss-Gesetz, Wohngeld-Plus-Gesetz, Studierenden-Energiepreispauschalen-gesetz).
Wichtige Folgeänderungen im SGB XII (PKH, gemischte Bedarfsgemeinschaft) und im Versicherungsvertragsgesetz (Altersvorsorgevermögensschutz) werden mit behandelt, außerdem Änderungen im SGB III, die u.a. für Personen mit ergänzendem Bezug von Bürgergeld zum Arbeitslosengeld von Bedeutung sind.

 

Referent
Udo Geiger, bis Juli 2022 Richter am SG Berlin, seit Oktober Lehrbeauftragter an der KHSB Berlin.
Mitherausgeber des LPK-SGB II, Mitautor im LPK-SGB XII. Redaktion und Schriftsatzleitung bei der Fachzeitschrift info also, Autor des Leitfadens zum Arbeitslosengeld II und des Unterkunfts- und Heizkosten-Handbuchs, beide im Fachhochschulverlag verlegt.

 

Termin        
18.01.2023 | 17:00 - 20:00 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)
Ort                    
Alte Feuerwache | Axel-Springer-Straße 40/41 | 10969 Berlin

 

Teilnahmebeitrag:
60/80 €                für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
90/110 €             für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder       (jew. incl. MwSt.)

 

Anmeldungen (PDF) bitte bis 11.1.2023