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Auskunft und Löschung von Daten bei Sicherheitsbehörden

>>> DIESE FORTBILDUNG IST AUSGEBUCHT <<< Sem.Nr. 23-18-A/B | RAin Dr. Anna Luczak | je 3 Std. Seminarzeit gem. FAO

>>> Diese Fortbildung ist ausgebucht, ab heute können leider keine weiteren Anmeldungen berücksichtigt werden (14.11.23).

 

Die Fortbildungen 23-18-A und -B können getrennt gebucht werden. Wünschenswert ist aber die Teilnahme an beiden Veranstaltungen, da sie aufeinander aufbauen.

 

Die Fortbildungen behandeln das Thema der Durchsetzung der Rechte von Betroffenen auf Auskunft und Löschung von Daten in Datensammlungen der Sicherheitsbehörden.

 

Im einführenden Teil wird am Beispiel der Polizeidatenbanken dargestellt, wie Auskunfts- und Löschungsverfahren im Regelfall aussehen. Hierbei werden auch der Rechtsweg und die gebührenrechtliche Seite dargestellt.
Im zweiten Termin geht es vertiefend um speziellere Fragestellungen, wie die Datenbanken der Verfassungsschutzbehörden, den Umgang mit Auskunftsverweigerungen, mit so genannten in-camera-Verfahren und die mögliche Vor- und Nachteile der Einbeziehung von Datenschutzbeauftragten.

 

Es empfiehlt sich, zur Vorbereitung die Webseite der Referentin zu lesen: https://polizeidatenbanken.de/

 

Referentin
Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak

 

Termine     
23-18-A (Einführung): 16.11.2023 | 17:00 –20:15 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)
23-18-B (Vertiefung): 17.11.2023 | 17:00 –20:15 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)

 

Ort           
Online via Zoom

 

Teilnahmebetrag jeweils
60/80 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
90/110 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder 
(jew. incl. MwSt.)

 

Anmeldungen (PDF) bitte bis 10.11.2023