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Aufenthaltsrechtliche Perspektiven nach negativen Asylverfahren in Deutschland / Art. 20 AEUV

Sem.Nr. 22-9 RA Enderlein, RA Traine 7,5 Std. Seminarzeit gem. FAO

Welche Bleibeperspektiven bestehen nach negativen Asylverfahren? Bleibt es den Betroffenen dank bundesverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung vorwiegend verwehrt hier Bleiberechte zu erlangen? Was kann angenommenen Ausweisungsinteressen und Verweisen auf die Nachholung des Visumsverfahrens entgegengesetzt werden?
Hilft das europäische Recht (Freizügig/EU, Art 20 AEUV)?

 

Diesen Fragestellungen werden sich die seit Jahren schwerpunktmäßig im Migrationsrecht tätigen Referenten stellen.
Es wird die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung diskutiert und mit strategischen Erwägungen begleitet.
Angesprochene Themen:

 
  • Arten der Asylablehnung
  • § 5, § 10, § 28, § 30, § 25 Abs. 5 AufenthG,
  • Art. 20 AEUV  
  • FreizügG/EU
  • §§ 25a, 25b, 19b, 60b, c, d AufenthG
 

Referenten
Jörn Enderlein, Rechtsanwalt, Leipzig
Federico Traine, Rechtsanwalt, Berlin
Termin und Kursort
2.4.2022 | 10 –18:30 Uhr (7,5 Zeitstunden nach FAO)
Alte Feuerwache | Axel-Springer-Straße 40/41 | 10969 Berlin
Teilnahmebeitrag
130/180 €     für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung
    mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
220/300 €     für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder
    (jew. incl. MwSt.)

 

Die Fortbildung findet unter der 2G-Bedingung statt.

 

Anmeldungen(PDF) bitte bis 26.3.22