Sie sind hier: RAV > FortbildungSeminare

Aufenthaltsrechtliche Perspektiven nach negativen Asylverfahren in Deutschland / Art. 20 AEUV

Sem.Nr. 23-4 | RA Enderlein & Traine | 7,5 Std. Seminarzeit gem. FAO *fällt aus*

Die Fortbildung fällt aus.

 

Welche Bleibeperspektiven bestehen nach negativen Asylverfahren? Bleibt es den Betroffenen dank bundesverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung vorwiegend verwehrt hier Bleiberechte zu erlangen? Was kann angenommenen Ausweisungsinteressen und Verweisen auf die Nachholung des Visumsverfahrens entgegengesetzt werden?
Hilft das europäische Recht (Freizügig/EU, Art 20 AEUV)?
Diesen Fragestellungen werden sich die seit Jahren schwerpunktmäßig im Migrationsrecht tätigen Referenten stellen. Es wird die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung diskutiert und mit strategischen Erwägungen begleitet.
Angesprochene Themen:

 
  • Arten der Asylablehnung
  • § 5, § 10, § 28, § 30, § 25 Abs. 5 AufenthG,
  • Art. 20 AEUV 
  • FreizügG/EU
  • §§ 25a, 25b, 19b, 60b, c, d AufenthG
 

Referenten
Jörn Enderlein, Rechtsanwalt, Leipzig
Federico Traine, Rechtsanwalt, Berlin
Termin             
11.3.2023 | 10:00 - 18:30 Uhr (7,5 Zeitstunden nach FAO)
Ort                  
Bürgerzentrum Alte Feuerwache e.V. | Melchiorstraße 3 | 50670 Köln
Teilnahmebeitrag
130/180 €           für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
220/300 €           für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder       (jew. incl. MwSt.)

 

Anmeldungen (PDF) bitte bis 24.2.2023