17.10.20 12:00 - 18:00 - Online
Anwaltliche Vertretung im Migrationsstrafrecht anhand von Fallbeispielen
Sem.Nr. 20-21
RA Peter Fahlbusch
5 Std. Seminarzeit gem. FAO
Einreise und Aufenthalt von Migrant*innen unterliegen einem Sonderstrafrecht. Obwohl die Sachverhalte zumeist einfach scheinen geht hier regelmäßig einiges durcheinander. Leider werden die Verteidigungsmöglichkeiten häufig nicht richtig ausgeschöpft. Hier will die Fortbildung ansetzen. Anhand verschiedener Fälle aus der Praxis wird versucht, das Migrationsstrafrecht (insb. §§ 95 ff AufenthG und §§ 84 ff AsylG) handhabbar zu machen.
Geplante Themen u.a.:
- Unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt
- Verleitung zur rechtsmissbräuchlichen Asylantragstellung
- passloser Aufenthalt
- „Residenzpflichtverstöße“
- „Falschangaben“ bei Asylantragstellung und Duldungsbeantragung
- „Scheinehe und –vaterschaft“ usw.
Weitere Themenvorschläge können gern vor der Veranstaltung angefragt werden.
Referent
Peter Fahlbusch, Rechtsanwalt (Hannover), bundesweit u.a. in
Strafverfahren mit ausländerrechtlichem Bezug tätig. Kommentiert die
Strafnormen im Handkommentar Ausländerrecht, 2. Auflage.
Ort
Die Fortbildung wird online stattfinden.
Termin
17.10.2020 | 12:00 - 18:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)
Teilnahmebetrag
120/150 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
180/240 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder
(jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen bitte bis 10.10.2020 über fortbildung@rav.de