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Tradition
Grundlage des Lehrgangskonzepts ist das Verständnis anwaltlicher Tätigkeit im Migrationsrecht als engagierte, konsequente Vertretung der Rechte und Interessen von Mandantinnen und Mandanten. Unsere Aufgabe ist von einer klaren Positionierung in einem seit Jahrzehnten brisanten gesellschaftlichen Konfliktfeld geprägt. Diese Positionierung ist politische Haltung und zugleich logische Konsequenz aus dem Leitbild der Berufsordnung, die anwaltliche Tätigkeit als einseitige Interessenvertretung definiert. Sie ist solidarische Parteilichkeit zu denen, die strukturell von Machtausübung, Rassismus und Ignoranz betroffen sind.
Gerade angesichts des rapide voranschreitenden Rechteabbaus ist es für uns letztlich ausschlaggebend, dass der Fachanwaltskurs in der Tradition des RAV neben der Stoffvermittlung immer auch als Plattform für intensiven kollegialen Austausch, sich intensivierende Vernetzung und auch gemeinsame Reflexion über das anwaltlich Tun und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dient und dienen soll. Zudem muss uns die Welle der Verschärfungen im Aufenthalts- und Asylrecht Anlass geben, der Verunrechtlichung umso energischer verfassungs-, unions- und konventionsrechtliche Maßstäbe entgegenzusetzen.
Kompetenz
Fachanwaltliche Tätigkeit im Migrationsrecht definieren wir mit Ziel, die Haltung mit anspruchsvoller juristischer Arbeit zu verbinden. Über die an § 14 p FAO orientierte umfassende Vermittlung der immer wieder neu komplizierten Rechtsmaterie gehen wir inhaltlich und auch zeitlich hinaus. In dem Lehrgang wird großer Wert auf Praxisorientierung und Handlungskompetenz gelegt, die die kompetente rechtliche Analyse aufgreift, aber weit mehr umfasst. Unter den oft erschwerten Bedingungen der Kommunikation im Binnenverhältnis geht es darum, die Zielset- zungen und Bedürfnisse der Mandantinnen und Mandanten zutreffend zu erfassen, strategisch zu bewerten und sinnvoll zu ergänzen. Praxisorientierung bedeutet weiter, in den jeweiligen Teilbereichen des Migrationsrechts diejenigen Mittel zu erfassen, die für die Durchsetzung der Ziele nutzbar gemacht werden können. Neben der juristischen Kompetenz gewährleisten vor allem Kenntnisse von Strukturen und Abläufen bei allen am
Verfahren Beteiligten eine sichere Navigation.
Der RAV unterbreitet mit seinem Lehrgangskonzept sieben Wochenendbausteine und bietet damit ein erweitertes Kursange- bot von 134 Zeitstunden netto, das über vergleichbare Angebote hinausgeht. Für die Erlangung theoretischer Kenntnisse nach § 14 p FAO reicht schon die Teilnahme an 120 Zeitstunden.
Es wird empfohlen, den Lehrgang zur Vertiefung bereits vorhandener Berufserfahrung im Migrationsrecht, nicht jedoch zur erstmaligen Einarbeitung zu nutzen.
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Termine
Kursblock 1: 15.11.-17.11.2024
Kursblock 2: 6.12.-8.12.2024
Kursblock 3: 17.-19.1.2025 (1. Klausur am 17.1.)
Kursblock 4: 14.-16.2.2025
Kursblock 5: 14.-16.3.2025 (2. Klausur am 14.3.)
Kursblock 6: 4.-6.4.2025
Kursblock 7: 25.-27.4.2025
3. Klausur 9.5.2025
an 7 Kurswochenenden Freitag bis Sonntag sowie ein Extratermin für die 3. Klausur.
Vorraussichtliche Referentinnen und Referenten:
Rechtsanwältin Andrea Würdinger, Berlin
Rechtsanwältin Annette Fölster, Berlin
Rechtsanwältin Barbara Wessel, Berlin
Rechtsanwältin Berenice Böhlo, Berlin
Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis, Berlin
Rechtsanwalt Christoph von Planta, Berlin
Dr. Wenk-Ansohn, Behandlungszentrum für Folteropfer, Berlin
Rechtsanwalt Heiko Habbe, Hamburg
Rechtsanwältin Imeke de Weldige, Berlin
Rechtsanwalt Joachim Genge, Berlin
Rechtsanwalt Markus Prottung, Hamburg
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, Hannover
Rechtsanwalt Sven Hasse, Berlin
Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser, Ulm
Rechtsanwalt Ünal Zeran, Hamburg
Rechtsanwalt Yunus Ziyal, Nürnberg
Kursübersicht
- Einführung
1. Besonderheiten der anwaltlichen Tätigkeit im Aufenthaltsrecht
2. Rechtlicher Rahmen, Struktur des Aufenthaltsrechts
- Asylverfahren
1. Nationales Asylverfahren incl. Arbeitsmarktzugang
von Gestatteten
2. Dublin
3. Unbegleitete Minderjährige
4. Sichere Herkunftsländer
5. Folge- und Widerrufsverfahren
6. Verwaltungsprozessrecht im Asylverfahren
- Flüchtlingsrecht
1. Materielles Asylrecht
2. Praktische Übung: Anhörungsvorbereitung
3. Krankheit als Abschiebungshindernis
4. Krankheit, insbesondere Traumatisierung
- Allgemeiner Teil des Aufenthaltsrechts
1. Die Regelerteilungsvoraussetzungen
2. Sicherung des Lebensunterhalts
- Materielles Aufenthaltsrecht
1. Besuchsvisa und andere vorübergehende Aufenthalte
2. Besondere Aufenthaltsrechte
3. Familiennachzug + Personenstandsrecht
4. Arbeitsmarkt- und Businessmigration
5. Bildungsmigration
6. Unionsbürgerrecht
7. Assoziationsrecht
8. Humanitäre Aufenthaltstitel nach Schutzgewährung
9. Duldung incl. Arbeitsmarktzugang von Geduldeten
10. Humanitäre Aufenthaltstitel nach erfolglosem Asylverfahren
11. Verwaltungsverfahren
- Verwaltungsprozess
1. Mündliche Verhandlung/Beweisantragsrecht
2. Berufungszulassung, Revision
- Aufenthaltsverfestigung
1. Niederlassungserlaubnis
2. Staatsangehörigkeitsrecht einschließlich Statusfeststellung und Staatenlosigkeit
3. Ausweisung/Handlungsmöglichkeiten im Strafvollzug/ Strafvollstreckung
4. Aufenthaltsbeendigung
5. Selbstgewählte Ausreise/Auswanderung
6. Verlust des Aufenthaltsrechts
7. Ausweisungsrecht
8. Abschiebungshaftrecht
- Geld im Migrationsrecht
- Strafverteidigung
- Leistungsrecht für Nichtdeutsche
- Aufenthaltsrechtlicher Umgang mit
- Terrorismusvorwurf
Änderungen bleiben vorbehalten
Seminarzeiten
Fr 10 -19 Uhr
Sa 9 -18 Uhr
So 9 -18 Uhr
Veranstaltungsort
Rungestr. 20 | 10179 Berlin
(6 min. Fußweg von der S-Bahnstation Jannowitzbrücke)
Anmeldung
Anmeldungen nehmen wir in der Geschäftsstelle des RAV per E-Mail, Fax oder Post gern entgegen.
Mindestteilnehmendenanzahl 25 Personen.
Die Zahl der Teilnehmenden ist auf maximal 35 begrenzt.
Der Lehrgang kann nur insgesamt belegt werden.
Insgesamt 134 Zeitstunden netto bei sieben Kurswochenenden.
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Teilnahmebeiträge
1.900 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
2.100 € für RAV-Mitglieder
2.450 € für Nichtmitglieder
(zzgl. gesetzl. MwSt.)
Ratenzahlung ist möglich, bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle (fortbildung@rav.de)
Die Teilnahme an den Klausuren ist im Lehrgangsbeitrag enthalten.
Der Fachlehrgang wird in Präsenz stattfinden.
Wenn Sie nicht an allen Theoriestunden teilnehmen können, können Sie in einem nachfolgenden Fachlehrgang (maximal 3 Jahre) Ihre Theoriestunden oder auch die Klausur(en) nachholen; ohne zusätzliche Kosten. Sie benötigen laut FAO 120 Theoriestunden und drei bestandene Klausuren.
In dem Teilnahmebeitrag sind die Theoriestunden inkl. digitaler Scripte sowie auch die Klausuren enthalten, während des Kurses vor Ort sind Kaffee, Tee, Wasser, Obst und Snacks vorhanden. Weitere Verpflegung und eine etwaige Übernachtung müssen die Teilnehmenden bitte selbst organisieren.
Stornierungsbedingungen
- Kostenfreie Stornierung bei einer Stornierung der Anmeldung bis spätestens 5 Wochen vor Kursbeginn (Beginn des 1. Blocks)
- € 300,- Stornogebühren bei einer Stornierung bis spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn
- Voller Kursbeitrag bei einer Stornierung bis zu einer Woche vor Kursbeginn.