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Fachanwaltskurse Migrationsrecht

RAV-Fachlehrgang Migrationsrecht 2017/2018 in München

Kurs in 7 Bausteinen zum Erwerb besonderer Kenntnisse gem. §§ 4, 14 p FAO Die Durchführung des Lehrgangs wurde beschlossen - Restplätze vorhanden.
Tradition
Grundlage des Lehrgangskonzepts ist das Verständnis anwaltlicher Tätigkeit im Migrationsrecht als engagierte, konsequente Vertretung der Rechte und Interessen von Mandantinnen und Mandanten. Unsere Aufgabe ist von einer klaren Positionierung in einem seit Jahrzehnten brisanten gesellschaftlichen Konfliktfeld geprägt. Diese Positionierung ist politische Haltung und zugleich logische Konsequenz aus dem Leitbild der Berufsordnung, die anwaltliche Tätigkeit als einseitige Interessenvertretung definiert. Sie ist solidarische Parteilichkeit zu denen, die strukturell von Machtausübung, Rassismus und Ignoranz betroffen sind. Gerade angesichts des rapide voranschreitenden Rechteabbaus ist es für uns letztlich ausschlaggebend, dass der Fachanwaltskurs in der Tradition des RAV neben der Stoffvermittlung immer auch als Plattform für intensiven kollegialen Austausch, sich intensivierende Vernetzung und auch gemeinsame Reflexion über das anwaltlich Tun und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dient und dienen soll. Zudem muss uns die Welle der Verschärfungen im Aufenthalts- und Asylrecht Anlass geben, der Verunrechtlichung umso energischer verfassungs-, unions- und konventionsrechtliche Maßstäbe entgegenzusetzen. Kompetenz
Fachanwaltliche Tätigkeit im Migrationsrecht definieren wir mit Ziel, die Haltung mit anspruchsvoller juristischer Arbeit zu verbinden. Über die an § 14 p FAO orientierte umfassende Vermittlung der immer wieder neu komplizierten Rechtsmaterie gehen wir inhaltlich und auch zeitlich hinaus. In dem Lehrgang wird großer Wert auf Praxisorientierung und Handlungskompetenz gelegt, die die kompetente rechtliche Analyse aufgreift, aber weit mehr umfasst. Unter den oft erschwerten Bedingungen der Kommunikation im Binnenverhältnis geht es darum, die Zielsetzungen und Bedürfnisse der Mandantinnen und Mandanten zutreffend zu erfassen, strategisch zu bewerten und sinnvoll zu ergänzen. Praxisorientierung bedeutet weiter, in den jeweiligen Teilbereichen des Migrationsrechts diejenigen Mittel zu erfassen, die für die Durchsetzung der Ziele nutzbar gemacht werden können. Neben der juristischen Kompetenz gewährleisten vor allem Kenntnisse von Strukturen und Abläufen bei allen am Verfahren Beteiligten eine sichere Navigation. Der RAV unterbreitet mit seinem Lehrgangskonzept sieben Wochenendbausteine und bietet damit ein erweitertes Kursangebot von 134 Zeitstunden netto, das über vergleichbare Angebote hinausgeht. Für die Erlangung theoretischer Kenntnisse nach § 14 p FAO reicht schon die Teilnahme an 120 Zeitstunden.   Termine (Details s.u.) Die Termine sind:
Block 1: 15.09.-17.09.2017
Block 2: 29.09.-01.10.2017
7.10.2017: 1. Klausur
Block 3: 20.10.-22.10.2017
Block 4: 24.11.-26.11.2017
15.12.2017: 2. Klausur
Block 5: 16.12.-17.12.2017
Block 6: 19.01.-21.01.2018
16.02.2018: 3. Klausur
Block 7: 17.02.-18.02.2018 Seminarzeiten an allen Tagen von 9 bis 18 Uhr.   Klausuren Es werden 3 Klausuren von je 5 Stunden geschrieben, nämlich
-        am Samstag, den 7. Oktober 2017,
-        am Freitag, den 15. Dezember Juni 2017 und
-        am Freitag, den 16. Februar 2018. (Änderungen bleiben vorbehalten)   Veranstaltungsort EineWeltHaus München e.V.
Schwanthalerstr. 80 RGB
80336 München
www.einewelthaus.de
  Kursgebühren1.700,00€ (2.023,00 inkl. MwSt.) für Berufsanfänger*innen mit einer Zulassung, die nicht älter
als zwei Jahre ist und bei gleichzeitiger RAV-Mitgliedschaft
1.900,00€ (2.261,00 inkl. MwSt.) für RAV-Mitglieder
2.200,00€ (2.618,00 inkl. MwSt.) für Nichtmitglieder Ratenzahlung ist möglich.
Die Teilnahme an den Klausuren ist im Lehrgangsbeitrag enthalten. Einzelmodule können nicht gebucht werden.   Anmeldung Die Zahl der Teilnehmenden ist auf maximal 35 begrenzt. Bitte beachten Sie den Anhang mit dem Anmeldeformular. Dieses ausdrucken und bitte per Mail an kontakt@rav.de oder per Fax an 030-417 235 57.  Folgende Referentinnen und Referenten waren in den bisherigen Fachlehrgängen Migrationsrecht tätig und sind auch in diesem Kurs vorgesehen (Änderungen bleiben vorbehalten): Rechtsanwältin Andrea Würdinger, Berlin
Rechtsanwalt Andreas Günzler, Berlin
Rechtsanwältin Barbara Wessel, Berlin
Rechtsanwältin Berenice Böhlo, Berlin
Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis, Berlin
Rechtsanwalt Christoph von Planta, Berlin
Rechtsanwalt u Notar Dirk Siegfried, Berlin
Dr. Wenk-Ansohn, Behandlungszentrum für Folteropfer, Berlin
Rechtsanwalt Heiko Habbe, Hamburg
Rechtsanwältin Imeke de Weldige, Berlin
Rechtsanwalt Jan Sürig, Bremen
Rechtsanwalt Joachim Genge, Berlin
Rechtsanwalt Markus Prottung, Hamburg
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, Hannover
Rechtsanwalt Sven Hasse, Berlin
Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser, Ulm
Rechtsanwalt Ünal Zeran, Hamburg
Rechtsanwältin Wiebke Wildvang, Berlin Detaillierte Kursübersicht (Änderungen bleiben vorbehalten) Kursblock 1: 15.-17. September 2017 Einführung 1: Besonderheiten der anwaltlichen Tätigkeit im Aufenthaltsrecht Einführung 2: Rechtlicher Rahmen, Struktur des Aufenthaltsrechts Allgemeiner Teil des Aufenthaltsrechts 1: Die Regelerteilungsvoraussetzungen Allgemeiner Teil des Aufenthaltsrechts 2: Sicherung des Lebensunterhalts Materielles Aufenthaltsrecht 1: Besuchsvisa und andere vorübergehende Aufenthalte Materielles Aufenthaltsrecht 2: Besondere Aufenthaltsrechte Aufenthaltsverfestigung 1: Niederlassungserlaubnis Materielles Aufenthaltsrecht 4: Arbeitsmarkt- und Businessmigration Materielles Aufenthaltsrecht 5: Bildungsmigration   Kursblock 2: 29. September - 1. Oktober 2017 Materielles Aufenthaltsrecht 3: Familiennachzug + Personenstandsrecht Materielles Aufenthaltsrecht 6: Unionsbürgerrecht Materielles Aufenthaltsrecht 7: Assoziationsrecht Aufenthaltsverfestigung 2: Staatsangehörigkeitsrecht einschließlich Statusfeststellung und Staatenlosigkeit   Kursblock 3: 20.-22. Oktober 2017 Aufenthaltsbeendigung 3: Ausweisung/Handlungsmöglichkeiten im Strafvollzug/Strafvollstreckung Aufenthaltsbeendigung 1: Selbstgewählte Ausreise/Auswanderung Aufenthaltsbeendigung 2: Verlust des Aufenthaltsrechts Aufenthaltsbeendigung 4: Aufhebung der Einreise- und Erteilungssperre Strafverteidigung Aufenthaltsbeendigung 5: Abschiebungshaftrecht, Kostenerstattung   Kursblock 4: 24.-26. November 2017 Leistungsrecht für Nichtdeutsche Asylverfahren 2: Dublin Asylverfahren 1: Nationales Asylverfahren incl. Arbeitsmarktzugang von Gestatteten Asylverfahren 3: Unbegleitete Minderjährige   Kursblock 5: 16./17. Dezember 2017 Flüchtlingsrecht 3: Krankheit als Abschiebungshindernis Flüchtlingsrecht 4: Krankheit, insbesondere Traumatisierung Flüchtlingsrecht 1: Materielles Asylrecht Flüchtlingsrecht 2: Praktische Übung: Anhörungsvorbereitung   Kursblock 6: 19.-21. Januar 2018 Asylverfahren 4: Sichere Herkunftsländer Asylverfahren 5: Folge- und Widerrufsverfahren Asylverfahren 6: Verwaltungsprozessrecht im Asylverfahren Materielles Aufenthaltsrecht 8: Humanitäre Aufenthaltstitel nach Schutzgewährung Materielles Aufenthaltsrecht 9: Duldung incl. Arbeitsmarktzugang von Geduldeten Materielles Aufenthaltsrecht 10: Humanitäre Aufenthaltstitel nach erfolglosem Asylverfahren Verwaltungsprozess 1: Mündliche Verhandlung/Beweisantragsrecht Verwaltungsprozess 2: Berufungszulassung, Revision   Kursblock 7: 17./18. Februar 2018 Materielles Aufenthaltsrecht 11: Verwaltungsverfahren RVG und Honorarvereinbarung im Migrationsrecht Aufenthaltsrechtlicher Umgang mit Terrorismusverdacht Die Durchführung des Lehrgangs wurde beschlossen - Restplätze vorhanden.