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Mitgliedschaft

Mitglied kann jede Rechtsanwältin oder jeder Rechtsanwalt werden, aber auch jeder Notar und jede Notarin, jede Referendarin und jeder Referendar sowie jede/r an einer rechtswissenschaftlichen oder entsprechenden Fakultät hauptamtlich Lehrende, der bzw. die sich der freien Advokatur und den Zielen des RAV verpflichtet fühlt.

Die Mitgliedsbeiträge betragen
EUR 15,34,- monatlich, jedoch
EUR 5,11,- monatlich für Referendare/innen sowie
für Rechtsanwälte/innen in den ersten zwei Jahren nach ihrer Zulassung, für Rechtsanwälte/innen, die wegen der Versorgung ihrer Kinder vorübergehend nicht erwerbstätig sind.

Auf Anfrage kann der Beitragssatz ermäßigt werden.


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Lupe

04.09.2010 10:00: Sprachschule Independencia, Weidenallee 37, 20357 Hamburg
Aktuelle Entwicklungen im türkischen Familienrecht (insbes. Änderungen des türkischen IPRG)  >>>

17.09.2010 14:30: GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
Kompaktseminar, Update Befristungs- und Teilzeitrecht  >>>

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Der aktuelle Infobrief des RAV als PDF: