Versammlungsfreiheit
Demonstrationen sind nach wie vor ein wesentliches Element der demokratischen Öffentlichkeit. Sie ermöglichen die Einflussnahme oder Stellungnahme eines/einer jeden durch bloße körperliche Präsenz und stellen als Ausdrucksform kollektiver Kommunikation für viele häufig die einzige Form dar, sich in der Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen. Ein zentrales Anliegen des RAV ist daher, der grundrechtlich besonders geschützten Versammlungsfreiheit den benötigten Raum zu verschaffen und zu erhalten.
Zu Recht erkannte das Bundesverfassungsgericht bereits im Brokdorf-Beschluss aus dem Jahr 1985 in Demonstrationen ein Stück „ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie“. Damit diese sich realisieren kann, sollen sie grundsätzlich staatsfrei stattfinden und die Veranstalterin bzw. der Veranstalter über Zeit, Ort, Inhalt und Ausdrucksform selbst bestimmen können. Konzeptionell ist die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit damit der Gegenpart des Obrigkeitsstaats, dem alles Urwüchsige, Unkontrollierbare und Dissidente suspekt vorkommt und das er einzuhegen sucht. Sie ist gleichzeitig aber in auch in besonderem Maße gefährdet, Zielscheibe staatlicher Maßnahmen zu werden, insbesondere wenn sich in Demonstrationen eine scharfe Kritik an staatlichen Missständen und Inszenierungen – z.B. bei Staatsempfängen oder Militärparaden – ausdrückt. Seitenlange Auflagenkataloge der Versammlungsbehörden schränken die angestrebte Öffentlichkeitswirkung ebenso ein wie polizeiliche „Wanderkessel“ und leisten zugleich einer Kriminalisierung von Anmelderinnen und Anmeldern sowie von Teilnehmerinnen und Teilnehmern Vorschub. Exzessive Observationen und Registrierungen negieren den grundsätzlich unreglementierten Charakter einer Versammlung, wirken einschüchternd und vermögen ebenfalls, eine vielfältige Demonstrationskultur zu zerstören.
Anstatt diesen Tendenzen entgegenzuwirken droht nach der Förderalismusreform eine weitere Aushöhlung der Versammlungsfreiheit in einzelnen Landesgesetzen. Zusätzliche Restriktionen ergeben in jüngerer Zeit insbesondere bei Demonstrationen mit internationalem Bezug durch massenhafte Ein- bzw. Ausreiseverbote, Meldeauflagen und sog. Gefährderansprachen.
Der RAV tritt diesen Entwicklungen entschieden entgegen. Zu den unterschiedlichen Aktivitäten und Initiativen zählt die regelmäßige Unterstützung sozialer Protestbewegungen etwa bei Castor-Transporten ins Niedersächsische Wendland ebenso wie die der Aufbau und die Arbeit sog. Legal Teams bei Demonstrationen oder die Teilnahme durch Sachverständige an aktuellen Gesetzgebungsvorhaben.
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Mitteilung
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Pressemitteilung vom 27.2.2009
Bundesverfassungsgericht setzt Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern außer Kraft
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Bußgeldvorschriften des Bayrischen Versammlungsgesetzes sowie das Recht, anlasslos jede Demonstration zu filmen... >>>
Pressemitteilung vom 17.12.2007
Null Toleranz für die Versammlungsfreiheit? Demonstration „Gegen Sicherheitswahn und Überwachungsstaat“ am 15. Dezember in Hamburg: Grundrechte mit Polizeistiefeln getreten
„Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art 8, 9 GG) verzichten. Dies würde... >>>
Pressemitteilung vom 6.12.2008
Verleihung der Carl-von-Ossietzky-Medaille 2007 an den Anwaltlicher Notdienst/Legal Team/Buchneuerscheinung "Feindbild Demonstrant"
Der Anwaltliche Notdienst/Legal Team zum G8-Gipfel in Heiligendamm wird am Sonntag, dem 9. Dezember, von der Internationalen Liga für Menschenrechte mit der Carl-von-Ossietzky-Medaille 2007 ausgezeichnet. Für den Anwaltlichen Notdienst nehmen die... >>>
