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Strafverteidigung

Strafverteidigung

Der RAV versteht Strafverteidigung als engagierte, rechtsstaatliche, konsequente und parteiische Vertretung von Mandanteninteressen, wie sie in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts begonnen hat, in den sog. Kommunistenprozessen der 1950er Jahre wieder aufgenommen wurde, sich in den Auseinandersetzungen um die Wiederbewaffnung und um die Notstandsgesetze fortsetzte und in den 1970er Jahren eine Kultur gefunden hat, die einmal als „linke Strafverteidigung“ bezeichnet wurde.

Strafverteidigung ist unserem Verständnis nach Mittel zur Begrenzung von Staatsgewalt, Strafjustiz und Strafvollzug. Strafverteidigung dient dem Bedürfnis, sich gegen Strafverfolgung zu schützen oder zur Wehr zu setzen. In einer Zeit in der Strafe als staatliche Reaktion auf soziale Abweichung ihre gesellschaftliche Anerkennung in vollem Umfange (wieder) erlangt hat, ist das Bedürfnis einerseits besonders verletzlich und andererseits erfordert der Schutz vor Strafverfolgung besondere Ausdauer und Durchhaltevermögen.

Strafverteidigung verweigert sich dem zeittypischen Konzept des von Angstdebatten geprägten Feindstrafrechts, das wir in den Diskussionen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zunehmend erleben und das die Forderungen der Verwertung erfolterter Aussagen und der Relativierung des Folterverbots ebenso im Munde führt, wie die Verdachtsausweisung oder die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche. Strafverteidigung verstehen der RAV daher auch als eine gelebte kritische Auseinandersetzung mit dem staatlichen Strafanspruch schlechthin.

Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem seit 1990 regelmäßig durchgeführten Fachlehrgang Strafrecht zu. Der Kurs bietet eine über § 13 FAO hinausgehende Ausbildung zur Strafverteidigung an, die nicht nur die nur die notwendigen Rechtskenntnisse vermittelt, sondern vor allem eigenständige Handlungskompetenz, die Ausbildung von berufspraktischer Phantasie, sowie Eigenständigkeit und Selbstbewusstsein gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten fördert.


Pressemitteilungen zum Thema

Pressemitteilung vom 31.3.2011

Strafverfahren gegen Strafverteidiger: RAV sieht Freiheit der Advokatur in Gefahr

Morgen wird in Augsburg das Urteil gegen Rechtsanwalt und Strafverteidiger Stephan Lucas gesprochen: ein Jahr neun Monate Gefängnis auf Bewährung und drei Jahre Berufsverbot wegen Strafvereitelung – so hat es jedenfalls die Staatsanwaltschaft gefordert.

Der Republikanische...  >>>

Lesung mit Heinrich Hannover, 20.3.2011 in Hamburg

Reden vor Gericht - Der Strafverteidiger Heinrich Hannover liest aus seinen Plädoyers

Heinrich Hannover hat als Strafverteidiger Geschichte geschrieben. Etliche seiner Verfahren erregten aufgrund ihrer politischen Bedeutung und der Prominenz der Beteiligten großes Aufsehen, etwa die gegen Lorenz Knorr wegen „Beleidigung“ von Hitler-Generalen als Massenmörder...  >>>

Stellungnahme

Gemeinsame Stellungnahme der Strafverteidigervereinigungen und des RAV zum Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP Fraktion zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen

Verfasser: RA Sebastian Scharmer, Berlin

Gemeinsame Stellungnahme der Strafverteidigervereinigungen (Organisationsbüro) und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV e.V.) zum Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP Fraktion zur Neuordnung des Rechts der...  >>>

Stellungnahme

Stellungnahme des RAV zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Neureglung des Rechts der Sicherungsverwahrung und Stärkung der Führungsaufsicht

Verfasser: RA Sebastian Scharmer, Berlin

I. Vorbemerkungen

Die Stellungnahme bezieht sich ausdrücklich auf den vom Bundesministerium übersandten Diskussionsentwurf zur Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung und Stärkung der Führungsaufsicht vom 30.06.2010....  >>>

Diskussionsveranstaltung, Hamburg, 20.10.2010

Menschenrechtswidrige Sicherungsverwahrung? Welche Konsequenzen folgen aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte?

Diskussionsveranstaltung mit: Justizsenator Dr. Till Steffen, Anke Pörksen (Humanistische Union; Stellv. Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen, ASJ), Sebastian Scharmer (Rechtsanwalt, RAV, AK Strafvollzug) und Christiane...  >>>

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Veröffentlichungen zum Thema