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Globale Gerechtigkeit

Am 10. Dezember 1948 verkündeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Ihrer universelle Anwendung und Durchsetzung sind jedoch mehr als 60 Jahre später immer noch enge Grenzen gesetzt. Der RAV hat sich zum Ziel gesetzt, Menschenrechte weltweit mit juristischen Mitteln zu stärken. Er setzt er sich dafür ein, die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Der RAV streitet dafür, dass diese Verbrechen aufgeklärt werden und die Betroffenen einen effektiven Zugang zu Rechtsmitteln erhalten, um Entschädigungen durchsetzen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen zu können.

Seit den Nürnberger und den Tokioter Kriegsverbrecherprozessen besteht ein internationaler Konsens darüber, dass Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Auf dem Gebiet der internationalen Strafgerichtsbarkeit konnten seitdem Fortschritte erzielt werden. Der ständige Internationale Strafgerichtshof (ICC) wurde 1998 geschaffen und nahm am 1. Juni 2002 seine Arbeit in Den Haag auf, um die weltweite Ahndung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermöglichen. In Deutschland und anderen Staaten bestehen darüber hinaus nach nationalem Recht Möglichkeiten Folter oder völkerstrafrechtliche Verbrechen auch dann zu verfolgen, wenn sie in anderen Ländern begangen wurden, und die Tatverdächtigen keine Staatsbürger des eigenen Landes sind (sog. universelle Jurisdiktion). Im Gegensatz etwa zu Spanien oder Belgien hat die bundesdeutsche Justiz jedoch entsprechende Strafanzeigen bislang abgeblockt.

Generell scheinen vor allem nach dem 11. September 2001 rechtsstaatliche Mechanismen nicht mehr zu funktionieren, vor allem wenn es um Krieg und Terrorismusbekämpfung geht. Eine Vielzahl von Menschenrechtsverbrechen sind im sogenannten Krieg gegen den Terror begangen worden. Die meisten blieben bisher ungesühnt.

Gleichzeitig wird immer offensichtlicher, dass die Geltendmachung von Menschenrechten nicht bei Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen stehen bleiben darf – auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte müssen als einklagbare Rechte anerkannt werden. Die freie Entfaltung aller und jedes Einzelnen ist nur dort möglich, wo soziale Rechte respektiert und eine soziale Grundsicherung garantiert werden. Soziale und politische Menschenrechte sind – wie das Recht im Gesamten – Ergebnis sozialer Auseinandersetzungen und damit auch immer gegen den Staat durchzusetzen.

In diesem Spannungsverhältnis agiert der RAV – national und international. Er setzt sich ein für die weltweite Geltung der Menschenrechte als Schutz vor Übergriffen von staatlichen und privaten Akteuren.


Pressemitteilungen zum Thema

Veranstaltung, Hamburg, 25.11.2009

Folter im „Kampf gegen den Terror“

Mittwoch, 25. November 2009, 18.30 Uhr
Universität Hamburg, Raum ESA H, Edmund-Siemers-Allee 1 (Hauptgebäude), 20146 Hamburg

Rechtsanwalt Gonzalo Boyé berichtet über aktuelle Ermittlungen spanischer Strafverfolgungsbehörden gegen...  >>>

Republikanische Vesper

Republikanische Vesper: Staatenimmunität bei Kriegsverbrechen?

Das Beispiel Distomo

Referentin: Gabriele Heinecke, Rechtsanwältin, RAV-Vorstandsmitglied Moderation: Hannes Honecker, Rechtsanwalt, RAV-Geschäftsführer

Bis heute weigert sich der deutsche Staat, den Überlebenden des Massakers von Distomo, bei dem am 10. Juni 1944 218...  >>>

Tagung, Berlin, 26. - 27.06.2009

Frieden durch Recht?

Tagungsprogramm (pdf)

1. Der I. Weltkrieg verursachte ca. 15 Millionen Kriegstote, der II. Weltkrieg mehr als 55 Millionen und in den über 200 Kriegen, die seit 1945...  >>>

Veranstaltungsreihe

Keine Ruhe den NS-Kriegsverbrechern - Keine Staatenimmunität für NS-Kriegsverbrechen

Vor dem Hintergrund aktueller gerichtlicher Verfahren um die Auseinandersetzung mit NS-Kriegsverbrechen organisiert der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein (RAV) gemeinsam mit Arbeitskreis Distomo (Hamburg) eine Veranstaltungsreihe mit Diskussionsveranstaltungen und...  >>>

Veranstaltung, Berlin, 3.04.2009

Straflosigkeit von Folter: Lang ersehnter Schlussstrich oder Kontinuität?

Bereits kurz nach seiner Amtseinführung traf der neu gewählte US-Präsident Barack Obama mehrere Entscheidungen, die den Bruch mit der Politik seines Vorgängers George W. Bush symbolisieren und zentrale Wahlkampfzusagen einlösen sollten: Per Dekret verfügte Obama u. a. die...  >>>

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Veröffentlichungen zum Thema