Globale Gerechtigkeit
Am 10. Dezember 1948 verkündeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Ihrer universelle Anwendung und Durchsetzung sind jedoch mehr als 60 Jahre später immer noch enge Grenzen gesetzt. Der RAV hat sich zum Ziel gesetzt, Menschenrechte weltweit mit juristischen Mitteln zu stärken. Er setzt er sich dafür ein, die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Der RAV streitet dafür, dass diese Verbrechen aufgeklärt werden und die Betroffenen einen effektiven Zugang zu Rechtsmitteln erhalten, um Entschädigungen durchsetzen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen zu können.
Seit den Nürnberger und den Tokioter Kriegsverbrecherprozessen besteht ein internationaler Konsens darüber, dass Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Auf dem Gebiet der internationalen Strafgerichtsbarkeit konnten seitdem Fortschritte erzielt werden. Der ständige Internationale Strafgerichtshof (ICC) wurde 1998 geschaffen und nahm am 1. Juni 2002 seine Arbeit in Den Haag auf, um die weltweite Ahndung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermöglichen. In Deutschland und anderen Staaten bestehen darüber hinaus nach nationalem Recht Möglichkeiten Folter oder völkerstrafrechtliche Verbrechen auch dann zu verfolgen, wenn sie in anderen Ländern begangen wurden, und die Tatverdächtigen keine Staatsbürger des eigenen Landes sind (sog. universelle Jurisdiktion). Im Gegensatz etwa zu Spanien oder Belgien hat die bundesdeutsche Justiz jedoch entsprechende Strafanzeigen bislang abgeblockt.
Generell scheinen vor allem nach dem 11. September 2001 rechtsstaatliche Mechanismen nicht mehr zu funktionieren, vor allem wenn es um Krieg und Terrorismusbekämpfung geht. Eine Vielzahl von Menschenrechtsverbrechen sind im sogenannten Krieg gegen den Terror begangen worden. Die meisten blieben bisher ungesühnt.
Gleichzeitig wird immer offensichtlicher, dass die Geltendmachung von Menschenrechten nicht bei Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen stehen bleiben darf – auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte müssen als einklagbare Rechte anerkannt werden. Die freie Entfaltung aller und jedes Einzelnen ist nur dort möglich, wo soziale Rechte respektiert und eine soziale Grundsicherung garantiert werden. Soziale und politische Menschenrechte sind – wie das Recht im Gesamten – Ergebnis sozialer Auseinandersetzungen und damit auch immer gegen den Staat durchzusetzen.
In diesem Spannungsverhältnis agiert der RAV – national und international. Er setzt sich ein für die weltweite Geltung der Menschenrechte als Schutz vor Übergriffen von staatlichen und privaten Akteuren.
Pressemitteilungen zum Thema
Mitteilung vom 3.12.2011
Kundgebung am 7. Dezember um 16:30 Uhr vor dem Japanischen Generalkonsulat in Hamburg
"Entschädigung Sofort! Die Überlebenden des Zwangsprostitution-Systems der japanischen Armee haben ein Recht auf Anerkennung und Entschädigung"
Zwischen 1932 und 1945 versklavte Japans Militär mithilfe von Regierungsbeamten und japanischen Firmen etwa 200.000 Frauen... >>>
Podiumsdiskussion, Den Haag, 12. September
Compensation for Massive Violations of Human Rights: Contemporary Relevance and Challenges to State Immunity
Vom 12.9. bis zum 16.9.2011 werden vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag die Anhörungen zu der Klage Deutschlands gegen die Republik Italien stattfinden. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Frage der Durchsetzbarkeit von Urteilen, die NS-Opfer wegen erlittener... >>>
Diskussionsveranstaltung, Hamburg 12.5.2011
Wider das Schweigen – der Kampf gegen die Straflosigkeit von Völkerrechtsverbrechen
Die Aufarbeitung schwerster und massenhafter Menschenrechtsverletzungen, die Entschädigung der Opfer und Überlebenden und die Aussöhnung der Konfliktparteien sind zentrale gesellschaftliche Herausforderungen nach dem Ende diktatorischer Regime oder der Beendigung bewaffneter... >>>
Pressemitteilung vom 9.2.2011
Freispruch für Pinar Selek
Am 9. Februar 2011 ist vor dem „Gericht für schwere Straftaten“ in Istanbul nach 2 erfolgten Freisprüchen erneut gegen die türkische Schriftstellerin und Soziologin Pinar Selek verhandelt worden. Ihr wurde vorgeworfen, 1998 an einem Anschlag auf den Istanbuler Gewürzbasar... >>>
Pressemitteilung vom 7.2.2011
Internationale Delegation beobachtet den Prozess gegen Pinar Selek
Prozessauftakt am 9. Februar 2011 in Istanbul
Der RAV ist besorgt um die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens und beobachtet den Prozess
Am 9. Februar 2011 wird vor dem „Gericht für schwere Straftaten“ in Istanbul nach 2 erfolgten Freisprüchen erneut gegen die... >>>
