Freie Advokatur
Die „freie Advokatur“, d.h. die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit frei von staatlicher Kontrolle, Einschüchterung oder Bevormundung, zählt nach wie vor zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Rechtsstaats. Zentraler Bestandteil ist der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen den ratsuchenden, in ihren Rechten bedrohten Mandantinnen und Mandanten und der Rechtsanwältin bzw. dem Rechtsanwalt. Diese elementaren Grundsätze müssen sich vor allem dann bewähren, wenn die Mandantschaft besonders verletzlich ist, weil sie gesellschaftlich etikettiert und durch staatliche Maßnahmen in zentralen Freiheitsrechten bedroht wird. Dies gilt etwa für Mandantinnen und Mandanten im Asyl- und Asylwiderrufsverfahren, aber auch für politische Aktivistinnen und Aktivisten oppositioneller Bewegungen.
Der RAV tritt dafür ein, dass gerade dort, wo ein derartiges gesellschaftliches Machtgefälle existiert, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich uneingeschränkt an der Seite der Betroffenen für die Achtung von Grund- und Menschenrechten einzusetzen können.
Der RAV wendet sich daher entschieden gegen die Instrumentalisierung und Ausforschung von Rechtswältinnen und Rechtsanwälten im Rahmen von „Sicherheitsgesetzen“ wie dem zum 1.1.2009 in Kraft getretenen BKA-Gesetz.
Er unterstützt auch - auf nationaler wie internationaler Ebene - Kolleginnen und Kollegen, die mit strafrechtlichen und/oder disziplinarrechtlichen Verfahren überzogen oder mit Berufsverboten bedroht werden, weil sie sich entschlossen für die Rechte von Betroffenen einsetzen und dabei mit den Vorwürfen gegen ihre Mandantinnen und Mandanten identifiziert werden oder weil sie öffentlich menschenrechtswidrige Praxen benennen.
Auf europäischer Ebene verfolgt der RAV diese Ziele im Rahmen der ständigen Arbeitsgruppe „Defense de la Defense“, die von den Europäischen Demokratischen Anwälten (EDA) - Avocats Européens Democrates (AED) eingerichtet wurde.
Pressemitteilungen zum Thema
Pressemitteilung vom 31.3.2011
Strafverfahren gegen Strafverteidiger: RAV sieht Freiheit der Advokatur in Gefahr
Morgen wird in Augsburg das Urteil gegen Rechtsanwalt und Strafverteidiger Stephan Lucas gesprochen: ein Jahr neun Monate Gefängnis auf Bewährung und drei Jahre Berufsverbot wegen Strafvereitelung – so hat es jedenfalls die Staatsanwaltschaft gefordert.
Der Republikanische... >>>
Lesung mit Heinrich Hannover, 20.3.2011 in Hamburg
Reden vor Gericht - Der Strafverteidiger Heinrich Hannover liest aus seinen Plädoyers
Heinrich Hannover hat als Strafverteidiger Geschichte geschrieben. Etliche seiner Verfahren erregten aufgrund ihrer politischen Bedeutung und der Prominenz der Beteiligten großes Aufsehen, etwa die gegen Lorenz Knorr wegen „Beleidigung“ von Hitler-Generalen als Massenmörder... >>>
Mitteilung vom 7.12.2010
Kundgebung vor der Iranischen Botschaft in Berlin am 9. Dezember 2010, 12.00 Uhr
Um gegen die Menschenrechtsverletzungen und gegen die systematische staatliche Verfolgung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Iran zu protestieren, rufen die EDA (europäische demokratische Anwältinnen und Anwälte), die VDJ (Vereinigung demokratischer Juristinnen und... >>>
Stellungnahme zur Repression gegen Kolleginnen und Kollegen in der Türkei und den kurdischen Gebieten
Aktuelles von und über die Kollegin Eren Keskin
Am 11.04.2008 berichteten wir über das Strafverfahren gegen unsere Kollegin Eren Keskin in der Türkei wegen ihrer Aussagen in einem Interview für den Tagesspiegel. Über ihr Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung zu 6 Monaten Haft und zusätzlicher Geldstrafe wegen... >>>
Stellungnahme
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht (Stand vom 17.12.2009)
Der Entwurf nimmt sich mit einer Änderung von § 160a Abs. 1 StPO einer für die Rechtsanwaltschaft wichtigen, gegenwärtig auch vor dem Bundesverfassungsgericht streitbefangenen Regelung an. Es sei an dieser Stelle dahingestellt, ob – wie die Begründung zu dem Referentenentwurf... >>>
