Freie Advokatur
Die „freie Advokatur“, d.h. die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit frei von staatlicher Kontrolle, Einschüchterung oder Bevormundung, zählt nach wie vor zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Rechtsstaats. Zentraler Bestandteil ist der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen den ratsuchenden, in ihren Rechten bedrohten Mandantinnen und Mandanten und der Rechtsanwältin bzw. dem Rechtsanwalt. Diese elementaren Grundsätze müssen sich vor allem dann bewähren, wenn die Mandantschaft besonders verletzlich ist, weil sie gesellschaftlich etikettiert und durch staatliche Maßnahmen in zentralen Freiheitsrechten bedroht wird. Dies gilt etwa für Mandantinnen und Mandanten im Asyl- und Asylwiderrufsverfahren, aber auch für politische Aktivistinnen und Aktivisten oppositioneller Bewegungen.
Der RAV tritt dafür ein, dass gerade dort, wo ein derartiges gesellschaftliches Machtgefälle existiert, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich uneingeschränkt an der Seite der Betroffenen für die Achtung von Grund- und Menschenrechten einzusetzen können.
Der RAV wendet sich daher entschieden gegen die Instrumentalisierung und Ausforschung von Rechtswältinnen und Rechtsanwälten im Rahmen von „Sicherheitsgesetzen“ wie dem zum 1.1.2009 in Kraft getretenen BKA-Gesetz.
Er unterstützt auch - auf nationaler wie internationaler Ebene - Kolleginnen und Kollegen, die mit strafrechtlichen und/oder disziplinarrechtlichen Verfahren überzogen oder mit Berufsverboten bedroht werden, weil sie sich entschlossen für die Rechte von Betroffenen einsetzen und dabei mit den Vorwürfen gegen ihre Mandantinnen und Mandanten identifiziert werden oder weil sie öffentlich menschenrechtswidrige Praxen benennen.
Auf europäischer Ebene verfolgt der RAV diese Ziele im Rahmen der ständigen Arbeitsgruppe „Defense de la Defense“, die von den Europäischen Demokratischen Anwälten (EDA) - Avocats Européens Democrates (AED) eingerichtet wurde.
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Einladung zur Pressekonferenz, 15.2.2010, 11 - 11:30 Uhr
Ermittlungspannen und unbedingter Verurteilungswille – Zum Umgang der Berliner Polizei und Justiz mit mutmaßlichen politisch motivierten Straftaten
Seit dem 1. Mai 2009 sind Polizei und Staatsanwaltschaft in verschiedenen Strafverfahren damit gescheitert, Verurteilungen wegen der Ereignisse um den 1. Mai in Berlin-Kreuzberg und scheinbar oder tatsächlich linksmotivierter Straftaten (bspw. Brandstiftungen an Kfz) zu... >>>
Pressemitteilung
Freispruch für Yunus K. und Rigo B. Anwaltsverein protestiert gegen Kritik des Gerichts an Verteidigern und Medien. Polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungen von Einseitigkeit geprägt
Gestern, am 28. Januar 2010, wurden Yunus K. und Rigo B. vom Landgericht Berlin nach fünf Monaten Hauptverhandlung vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. Die beiden Schüler saßen zuvor gut sieben Monate in Untersuchungshaft.
So sehr die Entscheidung der Strafkammer... >>>
Pressemitteilung vom 11.05.2009
BKA-Gesetz: RAV erhebt Verfassungsbeschwerde
„Mit dem BKA-Gesetz steht nicht weniger auf dem Spiel als die freie Advokatur, d.h. die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit frei von staatlicher Kontrolle, Einschüchterung oder Bevormundung.“ Mit dieser Warnung begründet die Berliner Rechtsanwältin Andrea Würdinger, Vorsitzende... >>>
Pressemitteilung vom 11.04.2008
Drohendes Berufsverbot für die Rechtsanwältin und Menschenrechtsaktivistin Eren Keskin in der Türkei
Unsere Kollegin Eren Keskin, bekannt für ihr unermüdliches und mutiges Engagement für Menschen- und Freiheitsrechte in der Türkei, wurde am 20.03.08 durch das Amtsgericht Kartal/ Istanbul zu 6 Monaten und 20 Tagen Haft sowie... >>>
