Keine Staatenimmunität für Kriegsverbrechen

- Foto: 5telios, Flickr
Am 23. Dezember 2008 erhob die Bundesrepublik Deutschland Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Ziel dieses Verfahrens ist es, die Durchsetzung von Entschädigungsan- sprüchen griechischer und italienischer NS-Opfer zu vereiteln. Diese hatten erfolgreich vor Gerichten in Griechenland und Italien Entschädigungszahlungen aufgrund erlittener Kriegsverbrechen eingeklagt, die durch die deutsche Wehrmacht während des 2. Weltkriegs begangen worden waren. Ausführliche Informationen zum Hintergrund dieser Verfahren finden sich Seite des AK Distomo.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll der IGH einer Vollstreckung bereits rechtskräftiger Urteile die Grundlage entziehen und verhindern, dass NS-Opfer zukünftig noch Entschädigungsforderungen einklagen können. Hierzu beruft sich die Bundesregierung auf den sog. Grundsatz der Staatenimmunität. Nach der von Deutschland vertretenen Auffassung genießen Staaten selbst dann absolute Immunität, wenn es um Schadensersatzansprüche aus Kriegsverbrechen geht und die Justiz des Täterstaats jegliche Entschädigung verweigert.
Sollte sich Deutschland vor dem IGH mit seiner Position durchsetzen, hätte dies zweifelsohne negative Auswirkungen auf eine Vielzahl von Verfahren nicht entschädigter NS-Opfer. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass in Zukunft die Durchsetzbarkeit von Entschädigungsansprüchen nach Kriegsverbrechen generell erschwert, wenn nicht gar vereitelt werden kann. Jahrzehntelange Bemühungen, Verstöße gegen das völkerrechtliche „ius in bellum“ nicht nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich zu sanktionieren, drohen so mit einem Handschlag konterkariert zu werden.
Der RAV tritt dem Ansinnen, die Opfer und Angehörigen von völkerstrafrechtlichen Verbrechen rechtlos zu stellen zugunsten einer überkommenen Auffassung nationalstaatlicher Souveränität entschieden entgegen und streitet für eine umfassende Entschädigung aller NS-Opfer.
Pressemitteilungen zum Thema
Veranstaltung, Berlin, 3.12.2009
Menschenrechtsschutz oder Staatenimmunität? Die Klage Deutschlands gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof
Seit Jahrzehnten verweigern bundesdeutsche Regierungen einem Teil der Opfer von NS-Kriegsverbrechen in ehemals von Nazi-Deutschland besetzten Ländern Entschädigungsleistungen; Verfahren vor deutschen Gerichten blieben ergebnislos. Dagegen hatten zahlreiche Klagen griechischer... >>>
Republikanische Vesper
Republikanische Vesper: Staatenimmunität bei Kriegsverbrechen?
Das Beispiel Distomo
Referentin: Gabriele Heinecke, Rechtsanwältin, RAV-Vorstandsmitglied Moderation: Hannes Honecker, Rechtsanwalt, RAV-Geschäftsführer
Bis heute weigert sich der deutsche Staat, den Überlebenden des Massakers von Distomo, bei dem am 10. Juni 1944 218... >>>
Veranstaltungsreihe
Keine Ruhe den NS-Kriegsverbrechern - Keine Staatenimmunität für NS-Kriegsverbrechen
Vor dem Hintergrund aktueller gerichtlicher Verfahren um die Auseinandersetzung mit NS-Kriegsverbrechen organisiert der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein (RAV) gemeinsam mit Arbeitskreis Distomo (Hamburg) eine Veranstaltungsreihe mit Diskussionsveranstaltungen und... >>>
Veranstaltung, Berlin, 23.9.2008
Personelle und inhaltliche Kontinuitäten am Bundesgerichtshof: Folgen der gescheiterten Entnazifizierung der Justiz nach 1945
Die Stiftung Topographie des Terrors und der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein e.V. laden zu einer Vortragsveranstaltung in den Martin-Gropius-Bau ein.
Zahlreiche ehemalige NS-Juristen wirkten am Aufbau des Bundesgerichtshofs mit. Dies hatte erhebliche Auswirkungen... >>>
