Zum 1.1.2009 ist das BKA-Gesetz neu gefasst worden. Erstmals wird darin dem Bundeskriminalamt das Recht eingeräumt, zur Abwehr von „Gefahren des internationalen Terrorismus“ präventiv tätig zu werden. Derartige Befugnisse waren bislang einzig den Landespolizeien vorbehalten. Erst eine Grundgesetzänderung im Rahmen der Föderalismusreform 2006 hatte eine Ausweitung der Kompetenzen des BKA ermöglicht. >>>