Frauenspezifische Aspekte im Flüchtlings- und Zuwanderungsrecht
Anette Schmidt, Rechtsanwältin in Hamburg
Seminar Nr. 04/12
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Jahrelang hatten AnwältInnen und feministische Gruppen für die Anerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe gekämpft und eine Einbindung der frauenspezifischen Verfolgung in das deutsche Asylrecht erreicht. Haben sich die daran geknüpften Hoffnungen erfüllt?
Nach einem kurzen Überblick wird im ersten Teil des Seminars auf folgende Praxisprobleme eingegangen:
* Anhörung durch eine Einzelentscheiderin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Dienstanweisung) - vielfacher Verstoß hiergegen und Anspruch auf Zweitanhörung
* Glaubwürdigkeitsmaßstab (Probleme bei der detaillierten Schilderung)
* Inländische Fluchtalternative und Existenzsicherung
* Abschiebeschutz gemäß § 60 Abs.7 AufenthG und medizinische Gutachten (Traumatisierung)
Im zweiten Teil wird über die eingeführte Härtefallregelung beim eigenständigen Aufenthaltsrecht für Ehegatten referiert (vgl. § 31 Abs.2 AufenthG). Was ist unter den beiden dort aufgeführten Ausnahmen zu verstehen? Wie sieht die Rechtsprechung zu diesen beiden Fragekomplexen aus? Gibt es de facto Ausschlussgründe?
Gerne sollen und können daneben andere Fragestellungen gemeinsam erörtert werden. Ein Austausch der Erfahrungen aus dieser Praxis ist erwünscht. Fragen können zudem vorab an die Referentin gesandt werden zwecks Vorbereitung für das Seminar.
Referentin
Anette Schmidt, Rechtsanwältin in Hamburg mit dem Schwerpunkt Flüchtlings- und Zuwanderungsrecht. Daneben ist sie im Hochschulrecht tätig.
Kursort und Termin
Sprachschule Independencia, Weidenallee 37, 20357 Hamburg
11.2.2012 | 10:00 - 14:30 h (4 Std. Seminarzeit)
Teilnahmebetrag
RAV-Mitglieder: 90,00 EUR
Nichtmitglieder: 130,00 EUR inkl. MwSt
