Die Verteidigung des betäubungsmittelabhängigen Mandanten. Chancen und Möglichkeiten nach dem Grundsatz "Therapie statt Strafe", § 35 BtMG
Helmut Mörtl, Fachanwalt für Strafrecht, Regensburg in Zusammenarbeit mit Frau Pollwein-Hochholzer, Drogenberaterin in der JVA Regensburg
Seminar Nr. 05/12
Die Verteidigung des betäubungsmittelabhängigen Mandanten erfordert bereits im Ermittlungsverfahren grundlegende Entscheidungen. Sowohl bei der unmittelbaren Drogendelinquenz nach den Strafvorschriften des BtMG, wie auch bei der Beschaffungskriminalität, aber nicht nur hier, können für den Mandanten entscheidende Vorteile in der Vollstreckung herausgearbeitet werden. Daneben spielt das Verhältnis des § 35 BtMG zu § 64 StGB eine Rolle. Werden die sich bietenden Möglichkeiten bei der Verteidigung in der Instanz nicht vorbereitet, kann dies für den Mandanten Strafvollzug bedeuten, der nicht sein müsste.
Der Vortrag geht auch auf die Voraussetzungen ein, unter denen eine Therapie beantragt und genehmigt werden kann und das hierzu notwendige Verfahren. Daneben sollen die Gestaltungsmöglichkeiten durch § 35 BtMG im Strafvollzug bei mehreren sukzessiven Verurteilungen und bei offenen Bewährungsstrafen angesprochen werden.
Der Vortrag soll anhand von praktischen Beispielen eine Einführung und eine Sensibilisierung für die Vorteile des § BtMG bieten. Er wird sich auch mit dem Stufenverhältnis - je nach Strafhöhe - zu § 64 StGB befassen.
Referent
Helmut Mörtl, Fachanwalt für Strafrecht, Regensburg
Mitreferentin
Frau Pollwein-Hochholzer, Drogenberaterin in der JVA Regensburg
Kursort und Termin
25.2.2012 | 10:00-16:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit)
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
Teilnahmebetrag
RAV-Mitglieder: 110,00 EUR
Nichtmitglieder: 160,00 EUR inkl. MwSt
