Chancen für die Verteidigung aus der europäischen Menschenrechtskonvention
Dr. Matthias Zieger
Seminar Nr. 05/10
Die deutsche Strafjustiz hält sich und ihre Rechtsprechung für
rechtsstaatlich und menschenrechtskonform. Immer wieder
wird sie durch die Rechtsprechung des EUGH und des Men-
schenrechtsgerichtshof korrigiert.
Wie steht es mit der Rezeption der EMRK in das deutsche
Straf- und Strafverfahrensrecht? Welche Möglichkeiten
bietet sie der Verteidigung?
Die Fortbildung befasst sich mit folgenden Themen:
A. Einführung, Rechtsgrundlagen, Verfahrensübersicht
B. EMRK und deutscher Strafprozess
* Allgemeine Verfahrensprinzipien
* Ermittlungsverfahren
* Verteidigungsrechte, Pflichtverteidigung
* Festnahme, Untersuchungshaft
* Auslieferungshaft, Auslieferung
* Gesetzlicher Richter
* Hauptverhandlung
* Beweiswürdigung, Anwendung materiellen Rechts
* Strafzumessung
* Rechtsmittel
* Strafvollstreckung und –vollzug
* Beseitigung unrichtiger Urteile, Entschädigung
Referent
Dr. Matthias Zieger, Rechtsanwalt, Berlin
Kursort und Termin
Bogenraum im Gewerbehof
Steinstrasse 23
76133 Karlsruhe
27.03.10 | 10:00 – 16:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit)
Teilnahmebetrag
110,00 € RAV-Mitglieder
160,00 € Nichtmitglieder
inklusive Mehrwertsteuer
